Dringender Appell des Förderverein Eifeltierheim e.V. an die Landwirte unserer Region zur Vermeidung des Mähtods von Wildtieren und Katzen bei der Mahd von Grünland und Ackerfutterflächen
INFO:
Die rechtliche Lage bei der Mahd lt. Bundesnaturschutzgesetz §39:
Es ist verboten, Wildtiere „mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und deren Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“
Und das gilt auch für Landwirte, die ihre Flächen mähen, ohne sie vorher abzusuchen oder die dort eventuell liegenden oder brütenden Tiere zu verscheuchen. Die beste Methode, die Tiere aufzuspüren, bietet die Drohne mit Wärmebildkamera. Das sieht man auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium inzwischen so und fördert deshalb die Anschaffung der Geräte mit insgesamt drei Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben auch die Rettung von Wildtieren gehört. Im vergangenen Jahr wurden durch Drohnen knapp 1500 Tiere gerettet. Diese verraten das Versteck der Jungtiere; Helfer setzen diese in Körbe und lassen sie nach der Mahd wieder frei.
Der erste Wiesenschnitt der „Silowiesen“ erfolgt bereits Anfang/Mitte Mai und damit mitten in der Brut- und Aufzuchtzeit zahlreicher Tierarten. Zusätzlich werden heute viele Wiesen während der Vegetationsperiode alle 4 - 6 Wochen gemäht, um optimale Erträge und Futterqualitäten zu erzielen. Der Lebensraum Grünland wird so mehr und mehr zu einer ökologischen Falle für viele Wildtierarten. Der frühen und häufigen Mahd fallen insbesondere durch das bewegungslose Verharren als Schutzverhalten Hase und Rehkitz, aber auch diverse Bodenbrüter zum Opfer. Daher ist es aus Tierschutzgründen erforderlich, dass Landwirte vor der Mahd durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, Wildtiere vor dem Mähtod zu bewahren:
• Schnitthöhe: je höher der Schnitt, desto geringer sind Verluste bei sich drückenden Tieren und brütenden Vögeln
• Mahdrichtung: Mahd der Wiesen von innen nach außen bietet ausgewachsenen Wildtieren die Möglichkeit zur Flucht
• Schnittzeitpunkt: späte Schnitte - ab Mitte Juli – vermindern die Verluste von Wildtieren in der Brut- und Aufzuchtphase
• Mähstrategie: Mähen von Teilstücken, Mosaikmahd, Randstreifen ungemäht lassen
• Mahdfrequenz: ein größerer Abstand zwischen erstem und zweitem Mahdtermin erhöht die Chancen für die Zweitgelege und verringert die Mortalitätsrate bei Bodenbrütern
• Mähtechnologie: Messerbalkenmähwerke verursachen weniger tote Wildtiere als Kreisel-mäher
• Mahdtermin: zeitlich verschieben
Wichtigste Voraussetzung für die Rettung von Wildtieren ist ein „guter Draht“ zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern mit einer rechtzeitigen Information vor der Mahd. Bereits 1 oder 2 Tage zuvor sollen „Vergrämungsmaßnahmen“, z.B. Aufhängen von Plastiktüten, Luftballons, Aufstellen von Windrädern, Blinkleuchten, Absperrbänder als Wildscheuchen (ein Abstand von 25 m wird empfohlen) die Muttertiere mit ihren Jungen dazu bewegen, die zu mähende Wiese zu verlassen.
Neben diesen Vergrämungsmethoden kann auch das vorherige Absuchen nach Jungtieren und Vogelnestern eine effektive Hilfsmaßnahme darstellen. Hierbei stellen die Jagdausübungsberechtigten mit ihren gut ausgebildeten Hunden eine kaum ersetzbare Hilfe dar.
Gefundene Jungtiere entweder fachgerecht - nicht oder nur wenig anfassen, Hände zuvor mit Gras abreiben und das Jungtier mit Grasbüscheln zwischen den Händen aufnehmen - an geschützter Stelle in der Umgebung in Sicherheit bringen oder, insbesondere im Fall von gefundenen Gelegen, diese kenntlich machen und bei der Mahd in nicht zu kleiner Fläche aussparen.
Während der Mahd gibt es viele Zeichen, die auf Jungtiere oder Vogelgelege hinweisen – auffliegende Wiesenvögel, flüchtende Ricken, die in der Regel in einem gewissen Abstand stehen bleiben und zurückblicken.
Die Landwirte werden inständig gebeten, diese Hinweise zu beachten. Tierkadaver im Futter können bei Rindern tödlichen Botulismus auslösen. Daher ist es für Nutz- und Wildtiere gleichermaßen von Interesse, dass die Landwirte sensibel sind für die Vermeidung derart hoher Wildtierverluste durch eine unkontrollierte Wiesenmahd. Der Schmerz einer Ricke, die vor ihrem ausgemähten Kitz tagelang verharrt, kann durch Beachtung o.g. Vorsichtsmaßnahmen verhindert werden!
In den vergangenen Jahren haben sich vielerorts auch Privatpersonen zusammengetan und Vereine gegründet. An diese können sich Wiesenbesitzer und -pächter vor der Mahd wenden. Die Hilfsaktionen sind überwiegend kostenlos, allerdings freuen sich die Vereine über Spenden, die ihre Arbeit ermöglichen. Eine nach Bundesländern sortierte Aufstellung von Rehkitzrettungen bieten die Internetseiten:
https://kitzrettung-hilfe.de/
https://www.deutsche-wildtierrettung.de/
Eifeltierheim Altrich e.V. , 21. März 2026
Tierheim-Neubau im Dorf-Außenbereich gescheitert – Verein kündigt Widerstand an
Überraschende Ablehnung der Bauvoranfrage "Neubau Eifeltierheim" durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Tierschutzverein gibt nicht auf
Der gemeinnützige Verein Eifeltierheim-Altrich e.V. hatte im Dezember 2025 eine Bauvoranfrage für die Umnutzung und Erweiterung einer ehemaligen Gärtnerei in Brauneberg zu einem modernen Tierheim gestellt. Das durchdachte Konzept sah vor, den bestehenden Verkaufsraum als Empfangs- und Sozialraum zu erhalten sowie das große Gewächshaus als Lagerraum weiter zu nutzen. An Stelle der kleineren, nicht mehr genutzten Gewächshäuser sollte in moderner Ständerbauweise ein neues Tierheim-Gebäude entstehen, das ausschließlich der Unterbringung von Katzen und Kleintieren dient. Durch den Einsatz eines innovativen Recyclingverfahrens für Katzenstreu sind Lärm- und Geruchsimmissionen nicht vorhanden.
Darüber konnten sich alle Mitarbeiter, die in den Kommunen und im Landtag tätig sind, überzeugen. Beschwerden hierüber kamen überhaupt keine. Denn, wo keine Immissionen sind, kann es auch keine geben. So haben sich auch verschiedene Landtagsabgeordnete, der Landrat und Kandidaten der verschiedenen Parteien von der Arbeit im Eifeltierheim überzeugt.
Umso überraschender kam für den Verein nun der ablehnende Bescheid der Kreisverwaltung. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass das Grundstück im Außenbereich liege und das Vorhaben nach § 35 BauGB nicht privilegiert sei. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass kein geeigneter Standort im Innenbereich gemäß § 34 BauGB – etwa in einem Misch- oder Gewerbegebiet – zur Verfügung stehe. Darüber hinaus sehe die Kreisverwaltung eine Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Bodenschutzes sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Auch die Ortsgemeinde schloss sich dieser ablehnenden Haltung an.
Wie am Standort in Altrich wird das Außengelände äußerst gepflegt. So sollte auf dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei wieder ein in der Tat blühendes Gelände mit gepflegtem Außengelände entstehen. Der Tierschutzverein fördert die langjährige Ehrenamtliche und Vorstandsmitglied, Nadine Leisch. Sie ist ausgebildetete Tierschutzlehrerin und wurde vom Ministerium mit dem Tierschutzpreis des Landes Rheinland-Pfalz, durch Ministerin Eder, für ihre und unsere Jugendtierschutzarbeit "TiER-KiDS" ausgezeichnet.
Auch hier bewegt der Tierschutzverein unglaublich viel und geht zukunftsorientierte Wege und untertützt Kinder- und Jugendliche mit dem Schwerpunkt Jugendtierschutzarbeit. Diese Projekte wurden digital präsentiert, dokumentiert und Herrn Landrat Hackethal, Landtagsabgeordneten Dennis Junk und den verschiedenen Verbandsbürgermeistern vorgestellt.
Der Verein weist diese Einschätzungen entschieden zurück: In Brauneberg existiert kein alternativer Standort im Innenbereich, der die Realisierung des Projekts ermöglichen würde. Im Gegenteil – durch den Ersatz alter, kleiner Hallen durch ein zeitgemäßes Gebäude in moderner Ständerbauweise und neuesten Hygiendestandards würde sich das Vorhaben positiv auf das gesamte Ortsbild auswirken. Von Lärm- oder Geruchsbelästigungen könne angesichts der geplanten modernen Betriebsführung überhaupt keine Rede sein. Im Gegenteil, die Pflege des gesamten Geländes soll ein "Leuchtturmprojekt" für die Großregion sein und hier entstehen. Weitere Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, besondes im Bereich Inklusion. Menschen mit Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben sollen nicht nur gefördert, sondern realisiert werden. Das Eifeltierheim als Inklusionsbetrieb. Die Tierheimleitung, Frau Anke Zimmer, hat jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsfeld "Inklusion", da sie bei der Lebenshilfe gearbeitet hat. All diese Pläne stehen auf der Agenda des Vorstandes Eifeltierheim / Förderverein.
Ehrenamtliches Engagement am Limit – Politik muss jetzt handeln!
Was hinter diesem Projekt steckt, ist mehr als ein Bauvorhaben: DerVerein Eifeltierheim-Altrich e.V.leistet seit 20 Jahren in unserer Großregion unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz – getragen ausschließlich von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die täglich ihren persönlichen Einsatz für das Wohl der Tiere in 12 Verbandsgemeinden erbringen. Die bisherigen Räumlichkeiten in Altrich sind jedoch längst zu eng geworden, um den Anforderungen eines modernen und tierschutzgerechten Betriebs gerecht zu werden. Die beengten Verhältnisse belasten Mensch und Tier gleichermaßen und machen eine Erweiterung nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig.
Der Verein ist auf politische Unterstützung angewiesen – und genau diese wurden zugesichert. Landrat Andreas Hackethal hatte dem Projekt seine volle Unterstützung und Befürwortung in Aussicht gestellt. Dieses Versprechen hat der Verein nicht vergessen – und er erwartet, dass der Landrat jetzt Farbe bekennt und sich aktiv für die Genehmigung des Vorhabens einsetzt. Wer ehrenamtlichem Tierschutzengagement öffentlich den Rücken stärkt, trägt auch die Verantwortung, diese Zusage in die Tat umzusetzen und es nicht nur bei einer Befürwortung zu lassen. Der Verein glaubt an das Wort des Landrats – und zählt auf ihn und seinen Stellvertreter, Herr Landtagsabgeordneter Dennis Junk.
Der Tierschutzverein lässt sich durch den Rückschlag nicht entmutigen. Er kündigt Widerstand an; er wird alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Projekt zu verwirklichen – im Interesse der Tiere, der zahlreichen Ehrenamtlichen und der gesamten Region. Damit auch weiterhin die Bürger und Bürgerinnen von 12 Verbandsgemeinden Katzen und Kleintiere, die in Not geraten, melden können oder auch eigene Katzen / Kleintiere abgeben können. Der Tierschutzverein ist 7 Tage in der Woche für die Bürgerinnen und Bürger im Einsatz, denn diese brauchen und bitten uns um Hilfe.
Wenn die jetzige Einrichtung schließen muss, befürchtet der Verein, dass die Tiere und Tierschützer auf der Straße stehen. „Im Innenbereich will uns niemand. Im Industriegebiet auch nicht, weil wir keine Gewerbesteuern zahlen. Wo sollen wir denn hin?“ Überall seien Bürgermeister angesprochen und Grundstücke abgefragt worden, doch bislang ohne Erfolg.