Dringender Appell des Förderverein Eifeltierheim e.V. an die Landwirte unserer Region zur Vermeidung des Mähtods von Wildtieren und Katzen bei der Mahd von Grünland und Ackerfutterflächen
INFO:
Die rechtliche Lage bei der Mahd lt. Bundesnaturschutzgesetz §39:
Es ist verboten, Wildtiere „mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und deren Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“
Und das gilt auch für Landwirte, die ihre Flächen mähen, ohne sie vorher abzusuchen oder die dort eventuell liegenden oder brütenden Tiere zu verscheuchen. Die beste Methode, die Tiere aufzuspüren, bietet die Drohne mit Wärmebildkamera. Das sieht man auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium inzwischen so und fördert deshalb die Anschaffung der Geräte mit insgesamt drei Millionen Euro. Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben auch die Rettung von Wildtieren gehört. Im vergangenen Jahr wurden durch Drohnen knapp 1500 Tiere gerettet. Diese verraten das Versteck der Jungtiere; Helfer setzen diese in Körbe und lassen sie nach der Mahd wieder frei.
Der erste Wiesenschnitt der „Silowiesen“ erfolgt bereits Anfang/Mitte Mai und damit mitten in der Brut- und Aufzuchtzeit zahlreicher Tierarten. Zusätzlich werden heute viele Wiesen während der Vegetationsperiode alle 4 - 6 Wochen gemäht, um optimale Erträge und Futterqualitäten zu erzielen. Der Lebensraum Grünland wird so mehr und mehr zu einer ökologischen Falle für viele Wildtierarten. Der frühen und häufigen Mahd fallen insbesondere durch das bewegungslose Verharren als Schutzverhalten Hase und Rehkitz, aber auch diverse Bodenbrüter zum Opfer. Daher ist es aus Tierschutzgründen erforderlich, dass Landwirte vor der Mahd durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, Wildtiere vor dem Mähtod zu bewahren:
• Schnitthöhe: je höher der Schnitt, desto geringer sind Verluste bei sich drückenden Tieren und brütenden Vögeln
• Mahdrichtung: Mahd der Wiesen von innen nach außen bietet ausgewachsenen Wildtieren die Möglichkeit zur Flucht
• Schnittzeitpunkt: späte Schnitte - ab Mitte Juli – vermindern die Verluste von Wildtieren in der Brut- und Aufzuchtphase
• Mähstrategie: Mähen von Teilstücken, Mosaikmahd, Randstreifen ungemäht lassen
• Mahdfrequenz: ein größerer Abstand zwischen erstem und zweitem Mahdtermin erhöht die Chancen für die Zweitgelege und verringert die Mortalitätsrate bei Bodenbrütern
• Mähtechnologie: Messerbalkenmähwerke verursachen weniger tote Wildtiere als Kreisel-mäher
• Mahdtermin: zeitlich verschieben
Wichtigste Voraussetzung für die Rettung von Wildtieren ist ein „guter Draht“ zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern mit einer rechtzeitigen Information vor der Mahd. Bereits 1 oder 2 Tage zuvor sollen „Vergrämungsmaßnahmen“, z.B. Aufhängen von Plastiktüten, Luftballons, Aufstellen von Windrädern, Blinkleuchten, Absperrbänder als Wildscheuchen (ein Abstand von 25 m wird empfohlen) die Muttertiere mit ihren Jungen dazu bewegen, die zu mähende Wiese zu verlassen.
Neben diesen Vergrämungsmethoden kann auch das vorherige Absuchen nach Jungtieren und Vogelnestern eine effektive Hilfsmaßnahme darstellen. Hierbei stellen die Jagdausübungsberechtigten mit ihren gut ausgebildeten Hunden eine kaum ersetzbare Hilfe dar.
Gefundene Jungtiere entweder fachgerecht - nicht oder nur wenig anfassen, Hände zuvor mit Gras abreiben und das Jungtier mit Grasbüscheln zwischen den Händen aufnehmen - an geschützter Stelle in der Umgebung in Sicherheit bringen oder, insbesondere im Fall von gefundenen Gelegen, diese kenntlich machen und bei der Mahd in nicht zu kleiner Fläche aussparen.
Während der Mahd gibt es viele Zeichen, die auf Jungtiere oder Vogelgelege hinweisen – auffliegende Wiesenvögel, flüchtende Ricken, die in der Regel in einem gewissen Abstand stehen bleiben und zurückblicken.
Die Landwirte werden inständig gebeten, diese Hinweise zu beachten. Tierkadaver im Futter können bei Rindern tödlichen Botulismus auslösen. Daher ist es für Nutz- und Wildtiere gleichermaßen von Interesse, dass die Landwirte sensibel sind für die Vermeidung derart hoher Wildtierverluste durch eine unkontrollierte Wiesenmahd. Der Schmerz einer Ricke, die vor ihrem ausgemähten Kitz tagelang verharrt, kann durch Beachtung o.g. Vorsichtsmaßnahmen verhindert werden!
In den vergangenen Jahren haben sich vielerorts auch Privatpersonen zusammengetan und Vereine gegründet. An diese können sich Wiesenbesitzer und -pächter vor der Mahd wenden. Die Hilfsaktionen sind überwiegend kostenlos, allerdings freuen sich die Vereine über Spenden, die ihre Arbeit ermöglichen. Eine nach Bundesländern sortierte Aufstellung von Rehkitzrettungen bieten die Internetseiten:
https://kitzrettung-hilfe.de/
https://www.deutsche-wildtierrettung.de/
Ein 4-jähriger Kater ist in Birgel in eine illegal aufgestellte Schlagfalle – augenscheinlich ein sogenanntes Tellereisen – geraten. Am Montag, dem 3. März, entdeckten die Halter das schwer verletzte Tier, das sich mit der Falle an der Pfote nach Hause geschleppt hatte. Die Pfote des Katers Struppi hat starke Quetschungen und Löcher durch das Stahlgestell der Falle erlitten. Zudem konnte der Tierarzt eine Verschiebung des Gelenks feststellen. Der Halter teilte PETA mit, dass bei der Polizei Prüm Anzeige erstattet wurde.
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Den Fallenstellern muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Solche Schlagfallen sind frei verkäuflich, daher fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland.“
Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz
Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 von der „GroKo“ vorgelegt wurde, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.