PFLEGESTELLEN / VERMITTLUNG

Wer möchte quirligen Katzenkindern sowie kastrierten Samtpfoten ein Zuhause geben? Auf unseren privaten Pflegestellen warten viele Stubentiger auf Familienanschluss.

Allgemeine Informationen rund um die Vermittlung:
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Vermittlungstieren. Unsere Bedingung ist ein katzengerechtes Zuhause für unsere Schützlinge.
Eine Freigängerkatze sollte ein gefahrloses Mäusefangareal erhalten; ansonsten ist eine Wohnungskatze die Alternative. Wenn Sie ganztags berufstätig sind, vermitteln wir Wohnungstiger nur im Doppelpack. Katzenkinder werden ebenfalls nur zu zweit oder zu einem Artgenossen vermittelt. Eine gute Beratung durch unsere Pflegestellen hilft bei Ihrer Entscheidung, ein Tier aufzunehmen.
Unsere Katzenkinder werden entwurmt, entfloht, gechipt, z.T. geimpft und auf Aids und Leukose getestet abgegeben. Unsere Vermittlungstiere müssen ab einem Alter von 5 Monaten (weiblich; ab da beginnt die Fortpflanzung) und 7 Monaten (männlich) kastriert werden. Bei der Adoption von Katzenbabys verpflichtet sich der Übernehmer, die Kastration in dem entsprechenden Alter durchführen zu lassen und diesen Eingriff durch einen Nachweis des Tierarztes zu belegen. Die vorab gezahlte Kaution wird gegen Vorlage des Kastrationsnachweises zurück erstattet. Gleichzeitig sollte das Tier einen Chip zur Identifikation erhalten.

Bitte fragen Sie bei den u.a. Kontaktstellen nach; sobald die Pflegekatzen vermittlungsfähig sind, werden sie aktuell auf unserer Homepage eingestellt.

Unsere Katzen können mit Schutzvertrag und -gebühr adoptiert werden. Die Schutzgebühr deckt nur einen minimalen Teil der Behandlungskosten unserer Pfleglinge.

Ab 1. März 2026 gelten neue Schutzgebühren/Vermittlungspreise
Kitten: entwurmt, entfloht, gechipt, Mutter getestet: 100 € (plus 50 € Kaution für die spätere Kastration) 
1 x geimpft: 140 €
2 x geimpft: 180 €

Katze/Kater: kastriert, entwurmt, entfloht, gechipt: 160 €
Aids-/ Leukosetest: 30 €; 
1 x geimpft: 200 €
2 x geimpft: 240 €

Wenn ein von uns vermitteltes Tier umständehalber nicht mehr in seinem neuen Zuhause bleiben kann, muss es uns gemeldet werden (gemäß Schutzvertrag); es darf nicht zu einem Wanderpokal werden!
Für alle Fragen rund um Ihre Katze sind wir gerne Ihr Ansprechpartner!