TÄTERSUCHE: Kater Struppi durch illegale Schlagfalle schwer verletzt

Ein 4-jähriger Kater ist in Birgel in eine illegal aufgestellte Schlagfalle – augenscheinlich ein sogenanntes Tellereisen – geraten. Am Montag, dem 3. März, entdeckten die Halter das schwer verletzte Tier, das sich mit der Falle an der Pfote nach Hause geschleppt hatte. Die Pfote des Katers Struppi hat starke Quetschungen und Löcher durch das Stahlgestell der Falle erlitten. Zudem konnte der Tierarzt eine Verschiebung des Gelenks feststellen. Der Halter teilte PETA mit, dass bei der Polizei Prüm Anzeige erstattet wurde.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Den Fallenstellern muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Solche Schlagfallen sind frei verkäuflich, daher fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland.“

Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz
Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 von der „GroKo“ vorgelegt wurde, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

SCHEUE Katzen suchen dringend Auswilderungs- oder Aufnahmeplätze!



Unser Verein sucht händeringend Auswilderungsplätze oder Unterbringungsstellen (Höfe) für nicht sozialisierbare oder zurückgelassene Hof-Katzen. Diese Tiere sind kastriert, entwurmt, entfloht und gesundheitlich gecheckt. Wir bringen alle Gerätschaften, um eine erfolgreiche Auswilderung zu bewerkstelligen, mit. Die Katzen müssen mindestens 4 Wochen in einem (absolut ausbruchsicheren) Raum oder einem, von uns mitgebrachten Käfig, versorgt und danach regelmäßig gefüttert werden. Auch, wenn sie Mäuse fangen, ist das nicht genug Futter zum Überleben. Bitte helfen Sie uns, indem Sie diesen Katzen einen Lebensraum bereitstellen. Wenn Sie ein solches Angebot haben, bitte kontaktieren Sie uns.
Aktuell müssen wir einen Fall von ca 20 unkastrierten Katzen, die auf einem Bauernhof nach dem Ableben ihres Herrchens zurückgelassen wurden, bewältigen. Diese Kastrations-Großaktion muss zeitnah durchgeführt werden, bevor die unkontrollierte Welpenflut im Frühjahr einsetzt.

Kontakt: Frau Hüweler, 0160 - 48 34 670

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